Allgemeine Geschäftsbedingungen der Four Sides GmbH

1.Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen aus Werk-, Auftrag- oder Dienstvertrag und anderen Verträgen einschließlich solcher aus künftigen Geschäftsabschlüssen und Dauerschuldverhältnissen anlässlich der Schaltung von Werbemittel in Zeitschriften, Zeitungen, insbesondere im Rahmen der Lesezirkel-Lesemappen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftraggebers ist ausgeschlossen. Werbemittel sind insbesondere, Kleinflächenplakat (Werbung auf dem Lesezirkelumschlag), feste Beilage (Werbung zwischen Umschlag und Titelseite), Beilage ( Werbung lose zwischen Lesezirkelumschlag und Zeitschrift), feste Couponbeilage (Beilage, die fest zwischen Titel und Umschlag geklebt ist und zumindest aus perforierten Coupons bestehend), Sonderheft (selbständige Werbebroschüre in der Lesemappe), Warenproben (Mitgabe von Waren).

2. Angebote, Auftragsbestätigung

2.1 Angebote sind, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, freibleibend. An einen erteilten Auftrag ist der Auftraggeber drei Wochen gebunden. Ein Auftrag gilt erst dann als angenommen, wenn er schriftlich von uns bestätigt wird oder wir innerhalb dieser Frist mit der Leistung bzw. Vorausarbeiten oder Vorbereitungsmaßnahmen begonnen haben.

2.2 Der Vertragsinhalt ergibt sich aus dem Bestellschein, der insbesondere Größe und Ausführung, Art des Werbemittels, die Veröffentlichungsdaten (sog. Schaltung) regelt.

2.3 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtleistung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer. Wir übernehmen ausdrücklich kein Beschaffungsrisiko. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

2.4 Änderungen von Druckvorlagen, Druckverfahrenstechniken, technischen Verfahrenweisen oder der Ausstattung bleiben vorbehalten, sofern dadurch der Vertragsgegenstand keine für den Auftraggeber unzumutbare Änderung erfährt. Wir werden keine Änderung vornehmen, können aber nicht verhindern, dass die jeweiligen Hersteller oder Zulieferer solche Änderungen vornehmen. Für die rechtzeitige Lieferung und die einwandfreie Beschaffenheit geeigneter Druckvorlagen oder anderer Werbemittel ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Sie müssen unserem Format bzw. unseren technischen Vorgaben entsprechen.

 

2.5 Die Platzierung der Werbung, sei es durch Aufkleber, Beihefter oder Beilagen, erfolgt an dem in unserer Auftrags-/ Platzreservierung angegebenen Standort, mithin nur, wenn wir dies schriftlich bestätigen.

 

2.6 Soweit nichts anderes bestimmt ist, liegt obliegt uns allein die Bestimmung, wo die Werbung des Auftraggebers platziert wird.

 

2.7 Aufträge, als auch uns vom Auftraggeber zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung zu stellende Informationen, Vorgaben etc. müssen bei uns 2 spätestens 4 Wochen vor dem vertraglich vereinbarten Erscheinungstermin eingegangen sein.

 

2.8 Wir behalten uns ohne Anerkennung einer entsprechenden Prüfpflicht vor, Werbemittel, auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Auftrags, abzulehnen bzw. zu sperren, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt, deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde, oder deren Veröffentlichung für uns oder den Lesezirkel u.a. wegen des Inhalts, der  Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen und sachlich gerechtfertigten Grundsätzen unzumutbar ist, das Werbemittel Werbung Dritter oder für Dritte enthält. Die Ablehnung des Abrufes bzw. der Veröffentlichung eines Werbemittels wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

3. Gewerbliche Schutzrechte

Der Auftraggeber erklärt, dass er über alle Rechte verfügt, die bis hin zur Schaltung der Werbung erforderlich sind. Sämtliche Rechte bleiben beim Auftraggeber. Wir werden es unterlassen, die vom Auftraggeber gelieferten Leistung in einer Weise geschäftlich zu verwerten, es insbesondere unterlassen, gewerbliche Schutzrechtsanmeldungen vorzunehmen. Der Auftraggeber stellt uns von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter geltend gemacht werden. Wir werden den Auftraggeber unverzüglich davon in Kenntnis setzen, wenn wir von Dritten wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten in Anspruch genommen werden. Wir werden es dem Auftraggeber allein überlassen, zu entscheiden, ob der Anspruch bestritten, anerkannt oder verglichen werden soll. Der Auftraggeber ersetzt uns alle Schäden einschließlich einer anwaltlichen Vertretung, die durch Inanspruchnahme Dritter entsteht. Wir sind berechtigt uns selbst eines Rechtsbeistandes zu bedienen. Im Verhältnis zu uns und dem Lesezirkel trägt alleine der Auftraggeber die wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche und presserechtliche Verantwortung für die Werbung bzw. Werbedrucksachen.

4. Preise

4.1 Es gelten unsere zum Vertragsabschluss aktuellen Preislisten. Wird dem Auftraggeber von uns ein davon abweichender Preis genannt, so gilt dieser nur, wenn wir diesen schriftlich bestätigen.

4.2 Der Mindestauftrag liegt bei 1.000 Werbedrucksachen die auf verschiedene Erscheinungsdaten gemäß Auftragsschein verteilt werden können

4.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich zzgl. der jeweils zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

4.4 Nachlässe werden nur zu unter den in der Preisliste genannten Voraussetzungen gewährt.
 

5. Erstellung, Einschalttermine, Lieferung

5.1 Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt worden sind. Abrufaufträge müssen innerhalb von einem Monat nach Vertragsschluss abgerufen worden sein. Danach sind wir berechtigt, den Auftrag auszuführen, insbesondere die Werbung in den Lesezirkel einzustellen und zu berechnen. Überschreiten wir einen als verbindlich zugesagten Liefertermin bzw. Erstellungstermin, sind wir berechtigt, die Leistung in einer späteren Lesezirkelausgabe zu erbringen.

5.2 Ist dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht zumutbar, kann er nach Eintritt des Verzuges und Setzen einer angemessenen Nachfrist von mindestens drei Wochen weitere Rechte geltend machen. In diesem Fall ist ein Schadenersatz des Auftraggebers ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von uns oder eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen. Dies gilt auch für die Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen.

5.3 Im Falle höherer Gewalt wie z.B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Naturkatastrophen usw. sind wir berechtigt, unsere Leistung für die Dauer der Behinderungen zzgl. einer abschließenden angemessenen Anlaufzeit hinaus zu schieben oder, wenn die Leistung tatsächlich oder wirtschaftlich unmöglich ist oder wird, vom Vertrag zurücktreten. In all diesen Fällen ist der Auftrageber aber nicht berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die Hindernisse zu vertreten hat. 

5.4 Probeabzüge werden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt und sind von ihm innerhalb von 10 Kalendertagen nach Datum des Übersendungsschreibens zu prüfen. Liegt innerhalb vorstehender Frist keine Stellungnahme des Auftraggebers vor, gilt der Probeabzug als genehmigt. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zugesendeten Probeabzüge. Fehler sind deutlich zu markieren.

5.5 Teilauftragsbearbeitungen sind zulässig, sofern sie dem Auftraggeber nicht unzumutbar sind.

5.6 Verlangt der Auftraggeber vor Auftragsumsetzung eine andere Ausführung und stimmen wir dem Ansinnen zu, wird der Lauf der Lieferfrist unterbrochen. Die Lieferfrist beginnt erneut.

5.7 Ist der Auftraggeber im Annahmeverzug, sind wir berechtigt, nach Ablauf einer von uns zu setzenden Nachfrist die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz zu verlangen. Wir können nach unserer Wahl stattdessen auch über die Leistung anderweitig verfügen und den Auftrag in einer neuen angemessenen Frist erfüllen.

5.8 Versenden wir auf Wunsch des Auftraggebers den Vertragsgegenstand, insbesondere Werbedrucksachen, erfolgt dies auf Gefahr des Auftraggebers. Bei allen Lieferungen geht die ausschließliche Gefahr des Untergangs an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen auf den Auftraggeber über. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, beginnt der Annahmeverzug des Auftraggebers mit dem Eingang der schriftlichen Anzeige bei unserer Versandbereitschaft beim Auftraggeber.

6 Zahlungen

6.1 Zahlungen dürfen nur an uns oder an von uns schriftlich bevollmächtigte Personen geleistet werden. Rechnungen sind zahlbar gemäß dem angegebenen Datum oder wenn das Datum nicht angegeben ist, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum netto Kasse frei Zahlstelle. Die Zahlungen gelten als an dem Ort geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks und Wechsel werden, wenn überhaupt, zahlungshalber entgegengenommen und gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Diskontspesen und Kosten gehen zulasten des Auftraggebers. Zahlungen dürfen nur in der vereinbarten Währung erfolgen. Wir sind berechtigt, vor Ausführung des Auftrages Zahlung zu verlangen und die Auftragserledigung von einer Zahlung abhängig zu machen. Der Auftraggeber ist in diesem Falle vorleistungsverpflichtet.
 
6.2 Unbeschadet einer Bestimmung des Auftraggebers obliegt uns allein die Bestimmung, auf welche von mehreren Forderung Zahlungseingänge verrechnet werden.
 
6.3 Teilleistungen sowie nachträglich erfolgte Zusatzleistungen werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt. Dafür gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
 
6.4 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Rechte Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Wir können auch einen höheren Zinsschaden nachweisen und verlangen.
 

7 Verzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

7.1 Kommen wir mit der Überlassung eines Gegenstandes oder einer Leistung in Verzug und trifft uns bezüglich des Verzuges der Vorwurf grober Fahrlässigkeit oder des Vorsatzes, werden wir dem Auftraggeber sämtliche ihm daraus entstehende Schäden ersetzen. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit sind Ansprüche des Auftraggebers indes ausgeschlossen.

7.2 Bei Nichtbelieferung durch Zulieferer steht uns das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Wir werden von unserer Leistungsverpflichtung erst frei, wenn wir nachweisen, beim Lieferanten bzw. Zulieferer die Sache auch tatsächlich bestellt zu haben. 

7.3 Wir sind aus folgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
 
7.3.1 Wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Auftraggeber nicht kreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden in einem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch den Auftraggeber oder eines erfolgslosen Zwangsvollstreckungsversuches beim Auftraggeber. Nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen uns und dem Auftraggeber handelt.
 
7.3.2 Wenn sich herausstellt, dass der Auftraggeber unzutreffende Angaben im Hinblick auf seine Kreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung für den Vertragsschluss sind.
 
7.3.3 Wir können weiterhin vom Vertrag zurücktreten, wenn sich nach Vertragsschluss für die Vertragsentwicklung wesentliche Umstände ohne unsere Einflussmöglichkeit so entwickelt haben, dass für uns die Leistung unmöglich oder unzumutbar erschwert wird (z.B. nicht durch uns zu vertretende Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten oder Möglichkeit der Belieferung nur noch unter wesentlich erschwerten Bedingungen). Wenn der Auftragsinhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für uns oder den Lesezirkel unzumutbar ist, so sind wir gleichermaßen zum Rücktritt berechtigt.
 
7.3.4 Wir sind schließlich ebenfalls zum Rücktritt berechtigt, wenn der Auftraggeber wesentliche Vertragsverpflichtungen trotz Abmahnung verletzt.
 
7.3.5 Im übrigen bestimmt sich unser Rücktrittsrecht und das Rücktrittsrecht des Auftraggebers nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 

8. Mängelansprüche

8.1 Die Frist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr. Der Auftraggeber muss die Leistung unverzüglich auf Mängel untersuchen und uns offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Leistung schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die Geltendmachung von Mängelansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
 
8.2 Mängelrügen werden von uns nur anerkannt, wenn sie schriftlich mitgeteilt wurden. Rügen, die gegenüber Außendienstmitarbeitern oder Transporteuren oder sonstigen Dritten gegenüber geltend gemacht wurden, stellen keine form- und fristgerechte Rüge dar.
 
8.3 Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Ersatzleistung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Erstellung, Einschalttermine, Lieferung entsprechend. Für eine Mängelbeseitigung durch Nachbesserung, ist uns eine angemessene Frist von mindestens sechs Wochen zu gewähren.
 
8.4 Der Auftraggeber hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von uns Nacherfüllung zu verlangen. Nacherfüllung erfolgt nach unserer Wahl durch Behebung des Fehlers oder erneuter Ausführung des Auftrages. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung oder eine Mangelbehebung stattfindet, treffen wir nach eigenem Ermessen. Eine unwesentliche Unter- oder Überschreitung der vereinbarten Auflage von bis zu 10 % stellt keinen Mangel dar. Sollte die Werbeanzeige unrichtig sein, nur unvollständig abgedruckt sein, ganz oder auch ganz oder teilweise unleserlich sein werden wir nach unserer Wahl den Fehler beseitigen oder neu liefern. Schlägt diese fehl, ist der Kunde berechtigt zu mindern. Dies gilt nur in dem Maße, in dem auch der Werbezweck eingeschränkt worden ist.
 
8.5 Darüber hinaus haben wir das Recht, bei Fehlschlagen eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl bezüglich Art und Weise innerhalb angemessener Frist vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Preis zu mindern.
 
8.6 Der Auftraggeber kann ausschließlich in Fällen grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Verletzung unserer Pflichten Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Er hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen. Gleiches gilt für vergebliche Aufwendungen.
 
8.7 Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt der Auftraggeber.
 
8.8 Wir haften für Schäden, die sich aus der Mangelhaftigkeit ergeben nur, wenn diese auf eine zumindest grob fahrlässige Pflichtverletzung unsererseits, unseres Vertreters oder unserer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Die vorstehende Einschränkung gilt ausdrücklich nicht, sofern durch eine schuldhafte Pflichtverletzung unsererseits, unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit begründet wird.
 

9 Haftung für Pflichtverletzungen im übrigen

9.1 Unbeschadet der Bestimmungen über die Mängelansprüche sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in den Fällen, dass wir eine Pflicht verletzt haben, folgendes: Wir haften für unsere Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen auf Schadenersatz höhenmäßig unbegrenzt auch für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit von Personen. Darüber hinaus haften wir nur in folgendem Umfang: Der Auftraggeber hat uns zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf. Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz verlangen.
 
9.2 Schadensersatz kann der Kunde nur in Fällen grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung durch uns geltend machen. Der Schadensersatz ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
9.3 Ist der Auftraggeber für Umstände, die ihm zum Rücktritt berechtigten würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand, während des Annahmeverzuges des Auftraggebers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
 

10. Subunternehmer

Wir sind berechtigt, vertragliche Leistungen auch durch Subunternehmer erbringen zu lassen. Die Gewährleistung bleibt in diesem Falle bei uns.
 

11. Aufrechnung/Zurückbehaltung

Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit Forderungen aufzurechnen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge ist ein Zurückbehaltungsrecht nur in einem angemessenen und zumutbaren Verhältnis zwischen Mangel und Auftragspreis zulässig.
 

12. Abtretungsverbot

Die Rechte des Auftraggebers aus den mit uns getätigten Geschäften sind ohne schriftliche Zustimmung von uns nicht übertragbar. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, von uns als Referenzkunde benannt zu werden.
 

13. Allgemeines

13.1 Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden enthalten, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmungen am ehesten entspricht. Dies gilt auch für das Füllen etwaiger Lücken.
 
13.2 Von den vorstehenden Bedingungen abweichende oder zusätzliche Vereinbarungen sind nur wirksam in Form einer schriftlichen Zusatzvereinbarung zu dem von den Parteien geschlossenen Vertrag, in dem auf die abgeänderten Bedingungen Bezug genommen wird. Auch die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses bedarf der Schriftform.
 
13.3 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist unser Sitz.
 
13.4 Alleiniger Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis sowie über seine Wirksamkeit ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, oder seinen Sitz im Ausland hat, nach Wahl von uns der Sitz von uns oder der Sitz des Kunden.
 
13.5 Für dieses Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechtes für den internationalen Kauf von Waren ist ausdrücklich ausgeschlossen.
 
Stand: Dez. 2008